17.10.2003
Bauverfahren
Rechtsgrundlagen
Steiermärkische Baugesetz 1995 i.d.g.F.
Bau- Übertragungsverordnung, LGBl. 58/1999 i.d.g.F.
Die Bezirkshauptmannschaft Murau als Baubehörde
Sämtliche Gemeinden des Verwaltungsbezirkes Murau haben die Baurechtskompetenz bei gewerblichen Betriebsanlagen, die einer Betriebsanlagengenehmigung bedürfen, an die Bezirkshauptmannschaft Murau übertragen.