Baurechtliche Verhandlung, Daniel Steiner, Karosserie & Lackierung, Neumarkt
BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT MURAU
Bezirkshauptmannschaft Murau
Anlagenreferat
Bearb.: Mag. Florian Wallner, LL.M.
Tel.: +43 (3532) 2101-290
Fax: +43 (3532) 2101-550
E-Mail: bhmu@stmk.gv.at
Bei Antwortschreiben bitte Geschäftszeichen (GZ) anführen
GZ: BHMU-208882/2024-3 Murau, am 22.07.2024
Ggst.: Karosserie & Lackierung Daniel Steiner,
Neumarkt in der Steiermark, Zubau eines
Lagerraumes, Neubau eines Flugdaches, baurechtliches Verfahren
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG DURCH ANSCHLAG
Herr Daniel Steiner, 8820 Neumarkt in der Steiermark, St. Georgen 165, hat bei der Bezirkshauptmannschaft Murau im Umfang der vorgelegten Projektunterlagen um die baurechtliche Bewilligung für den Zubau eines Lagerraumes und den Neubau eines Flugdaches am Standort 8820 Neumarkt in der Steiermark, St. Georgen 165, Grundstücks Nr.: 920/3, KG 65315 St. Georgen, angesucht.
Hierüber findet gemäß §§ 24, 25 des Stmk. Baugesetzes die mündliche Bauverhandlung in Form eines Ortsaugenscheines am Dienstag, dem 06. August 2024, um 09:00 Uhr, mit der Zusammenkunft der Beteiligten an Ort und Stelle statt.
Als Beteiligter beachten Sie bitte, dass Sie, wenn Sie Einwendungen gegen den Gegenstand der Verhandlung nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde bekannt geben oder während der Verhandlung vorbringen, insoweit Ihre Parteistellung verlieren.
Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei uns Einwendungen erheben.
Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Beteiligte können persönlich zur mündlichen Verhandlung kommen, an ihrer Stelle einen Bevollmächtigten entsenden oder gemeinsam mit ihrem Bevollmächtigen zu uns kommen. Bevollmächtigter kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person, eine Personengesellschaft des Handelsrechts oder eine eingetragene Erwerbsgesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
Der Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- wenn es sich bei dem Bevollmächtigten um eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person - z.B.
einen Rechtsanwalt, Notar oder Wirtschaftstreuhänder - handelt,
- wenn es sich bei den Bevollmächtigten um Familienmitglieder (bzw. Haushaltsangehörige, Angestellte,
Funktionäre von Organisationen), die uns bekannt sind, handelt und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis
besteht,
- wenn Beteiligte gemeinsam mit ihren Bevollmächtigten zu uns kommen.
Die für das Verfahren eingereichten Pläne und sonstigen Behelfe liegen bis zum Tag vor der Augenscheinsverhandlung beim hiesigen Amt, Haus B, Zimmer 310, von Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr zur Einsichtnahme durch Beteiligte auf.
Rechtsgrundlagen: §§ 40 bis 42 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes
Der Bezirkshauptmann i.V.
Mag. Florian Wallner, LL.M.
(elektronisch gefertigt)
8850 Murau . Bahnhofviertel 7 . UID: ATU37001007
Wir sind Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung für Sie erreichbar.
Bankverbindung: Kto-Nr.: 16600002188 bei der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG, BLZ 20815
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Datenschutzhinweise finden Sie unter https://datenschutz.stmk.gv.at
Sie erreichen uns mit den Steiermärkischen Landesbahnen (Bahn & Bus, Bahnhof Murau-Stolzalpe).