Jagdrecht
Parteienverkehr und Ansprechpartner
Montag bis Freitag 08.00 bis 12.30 Uhr und nach Vereinbarung
Erledigungsdauer
Jagd- und Jagdgastkarten am Tage der Einreichung, soferne alle Unterlagen vorhanden sind. Alle anderen jagdrechtlichen Verfahren drei Monate, soferne sich nicht in einzelnen Verfahren unvorhergesehene Verzögerungen ergeben.
Referatsleiter
Mag. Friedrich SPERL
Haus A, Ebene 3, Zi.Nr. 301, Bahnhofviertel 7
Tel: 03532/2101-230 Fax: 03532/2101-550
E-Mail: bhmu@stmk.gv.at
Aufsicht und Jagdverpachtungen
Sachbearbeiterin
Elisabeth KAUFMANN
Haus A, Ebene 4, Zi.Nr. 403, Bahnhofviertel 7
Tel: 03532/2101-239 Fax: 03532/2101-550
E-Mail: bhmu@stmk.gv.at
Jagdkarten
Aufgaben der Jagdbehörde
Wahrnehmung fast aller rechtlichen Belange des Stmk. Jagdgesetzes, insbesondere
- | Feststellung von Eigenjagd-und Gemeindejagdgebieten |
- | Anerkennung der Befugnis zur Eigenjagd |
- | Genehmigung der Beschlüsse der Gemeinderäte über die freihändige Verpachtung der Gemeindejagden |
- | Feststellung und Einräumung von Vorpachtrechten |
- | Verfügung von Abrundungen |
- | Genehmigung von Wildgattern und Wildwintergattern |
- | Genehmigung von Rotwildfütterungen |
- | Verfügung von Wildschutzgebieten (bei Wildwintergattern, genehmigten Fütterungen, Brut-und Nistplätzen von Rauhfusshühnern) |
- | Festlegung von Abschussplänen bei Nichtzustandekommen des Einvernehmens, sonst Abschussplangenehmigung durch Bezirksjägermeister als Behörde |
- | Genehmigung von Vergrößerungen von Eigenjagdgebieten |
- | Vorschreibung und Verwaltung von Jagdpachtkautionen |
- | Ausstellung von Jagdkarten |
- | Beeidigung und Bestätigung von Jagdschutzorganen |
- | Durchführung der kommissionellen Jägerprüfung |
Jagdkarte
2a. Erlangung der ersten Landesjagdkarte
Zuständigkeit: Bezirkshauptmannschaft des jeweiligen Aufenthaltsortes
erforderliche Dokumente
- | Antrag des Jagdausübenden |
- | Jägerprüfungszeugnis |
- | oder Zeugnis über Absolvierung der Hochschule für Bodenkultur (Fachrichtung Forstwirtschaft), Zeugnis über Absolvierung der Höheren Lehranstalt für Forstwirtschaft bzw. der Bundesförsterschulen und der forstlichen Fachschulen, Zeugnis über Prüfung für hauptberufliches Jagdschutzpersonal (Berufsjägerprüfung), Staatsprüfungszeugnis a) für den Forstschutz-und technischen Hilfsdienst b) für Forstwirte c) für den forsttechnischen Staatsdienst d) für den höheren Forstverwaltungsdienst e) für den Försterdienst f) für den höheren Forstdienst, gültige Landesjagdkarte eines österreichischen Bundeslandes |
- | zwei Passbilder |
- |
Strafregisterauszug (nicht älter als drei Monate) bei Gemeinde beantragen Kosten ab 10.01.2011
a.) für EU und EWR Bürger |
€ 17,44 Haftpflichtversicherung | ||
€ 47,56 Mitgliedsbeitrag zur Steir. Jägerschaft | ||
€ 25,00 Jagdkartenabgabe | ||
€ 17,40 Verwaltungsabgabe | ||
€ 26,40 Gebühren (13,20 Antrag und 13,20 amtliches Zeugnis) |
b.) für Nicht EU und nicht EWR Bürger
€ 17,44 Haftpflichtversicherung | |
€ 47,56 Mitgliedsbeitrag zur Steir. Jägerschaft | |
€ 190,00 Jagdkartenabgabe | |
€ 17,40 Verwaltungsabgabe | |
€ 26,40 Gebühren (13,20 Antrag und 13,20 amtliches Zeugnis)
|
Zuständigkeit: Bezirkshauptmannschaft des dienstlichen Wohnsitzes
erforderliche Dokumente
- | Antrag des Jagdschutzorganes |
- | Zertifikat für beeidetes Jagdschutzorgan |
- | zwei Passbilder |
- | gültige Landesjagdkarte |
Kosten ab 11.01.2011
€ 15,94 Haftpflichtversicherung | |
€ 47,56 Mitgliedsbeitrag zur Steir. Jägerschaft | |
€ 12,00 Jagdkartenabgabe | |
€ 17,40 Verwaltungsabgabe | |
€ 26,4Gebühren (13,20 Antrag und 13,20 amtliches Zeugnis) € 119,30 |
Gültigkeit der Jagdkarten
Ab Ausstellung der Jagdkarte für laufendes Jagdjahr bis 31.03. und für weitere Jagdjahre ab Einzahlung der Kosten mittels Zahlscheines.
Die Zahlscheine werden von Amts wegen jeweils vor dem 01.04. den EU und EWR-Bürgern mit Wohnsitz in Österreich zugeschickt.
Versicherung und Landesjägerschaft
Die Versicherungsprämie beinhaltet die Haftpflicht- (Versicherungssumme € 3,000.000,-), eine Unfall- (Tod € 5.000,-. Invalidität bis € 50.000,-), eine Rechtsschutz- (bis € 50.000,-) und eine Jagdwaffentransportversicherung (bis € 5.000,-).
Mitgliedsbeitrag und Versicherungsprämie sind an die Steirische Landesjägerschaft (Konto: 1-00-242.008 bei der RLB in Graz, BLZ 38.000) zu überweisen.
2c. Erlangung der Jagdgastkarte
Zuständige Behörde: Bezirkshauptmannschaft der örtlichen Lage des Jagdgebietes
erforderliche Dokumente
-Antrag des Jagdberechtigten (Eigentümer, Fruchtnießer, Pächter)
Gebühren |
3 Tage |
4 Wochen |
Haftpflichtversicherung |
€ 3,63 |
€ 7,26 |
Jagdkartenabgabe |
€ 15,00 |
€ 37,00 |
Verwaltungsabgabe |
€ 17,40 |
€ 17,40 |
Gebühren (Antrag) |
€ 13,20 |
€ 13,20 |
Summe |
€ 49,23 |
€ 74,86 |
Jägerprüfungszeugnis
Zuständigkeit: Bezirkshauptmannschaft des ordentlichen Wohnsitzes
erforderliche Dokumente
- | Ansuchen (spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin) |
- | Geburtsurkunde |
- | Strafregisterauszug (nicht älter als drei Monate) bei Gemeinde beantragen |
- |
amtsärztliches Gutachten Kosten ab 15.10.2007 |
€ 14,30 Gebühren für Antrag |
€ 14,30 Gebühren für Zeugnis |
€ 113,40 Verwaltungsabgabe |
€ 5,80 Verwaltungsabgabe für Zeugnis |
Zertifikat für Jagdschutzorgane
Zuständigkeit: Bezirkshauptmannschaft der örtlichen Lage des Jagdgebietes
erforderliche Dokumente
- | Antrag des Jagdberechtigten (Eigentümer, Fruchtnießer) für das zu beeidende Jagdschutzorgan |
- | Prüfungszeugnis für Jagdschutzdienst |
- |
oder |
- | Geburtsurkunde |
- | Staatsbürgerschaftsnachweis |
- | Strafregisterauszug (nicht älter als drei Monate) bei Gemeinde beantragen |
- | zwei Passbilder |
- | Zahlscheinabschnitt (Nachweis über die derzeitige Gültigkeit der Jagdkarte) |
- | Nachweis des Besitzes einer Jagdkarte durch 5 Jahre (z.B. Zahlscheinabschnitte) |
- | Amtsärztliches Gutachten |
Kosten ab 15.10.2007
€ 14,30 Gebühren für Antrag | |
€ 14,30 Gebühren für Zertifikat | |
€ 14,30 Gebühren für Niederschrift über Beeidigung | |
€ 11,90 Verwaltungsabgabe für Zertifikat | |
€ 5,80 Verwaltungsabgabe für Niederschrift über Beeidigung | |
€ --,-- Herstellungskosten Dienstabzeichen (variable Kosten) | |
€ 8,00 Ungültigkeitserklärung von Dienstabzeichen bei Verlust Einschaltung "Grazer Zeitung" |