Erreichbarkeit BH Murau
Für die Einbringung von Schriftstücken gem. § 13 AVG an die Bezirkshauptmannschaft Murau stehen folgende Adressen zur Verfügung:
Einbringung von Schriftstücken per Post:
Bezirkshauptmannschaft Murau, 8850 Murau, Bahnhofviertel 7
Einbringung von Schriftstücken per Telefax:
Telefax 03532/2101-550
Einbringung von Schriftstücken per E-Mail:
Ausschließliche E-Mail Adresse: bhmu@stmk.gv.at
Hinweis:
Das Land Steiermark stellt Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Formularübersicht finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/.
Elektronische Anbringen:
Sie können Anbringen auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formular) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Falls Sie uns außerhalb der Amtsstunden ein elektronisches Anbringen übermitteln, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden entgegengenommen und bearbeitet. Es gilt daher auch erst zu diesem Zeitpunkt als eingebracht und eingelangt.
Anmerkung:
Gemäß § 13 Abs. 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 i.d.g.F. ist die Behörde zur Entgegennahme mündlicher oder telefonischer Anbringen, außer bei Gefahr in Verzug, nur während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit und zur Entgegennahme schriftlicher Anbringen nur während der Amtsstunden verpflichtet.